Förderung für unsere Weiterbildungsangebote
Deine GVL-Förderung
Unsere Kurse und Workshops sind als berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen von der GVL förderfähig. Wenn du GVL-berechtigt bist, kannst du vor Beginn der Teilnahme einen Zuschuss bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) beantragen.

Was bedeutet das für dich?
Als professionelle Weiterbildungsinstitution unterstützen wir dich nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch. Du hast die Möglichkeit, einen Teil der Kurs- oder Workshopkosten durch eine Förderung finanzieren zu lassen.
Was du wissen solltest:
Eine Förderung ist nur vor Beginn des jeweiligen Kurses oder Workshops möglich.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen der GVL geknüpft.
Wir beantworten gerne deine Fragen zur Antragstellung.
Wir unterstützen dich gerne.
Die GVL-Förderung kann eine wertvolle Unterstützung für deine berufliche Weiterentwicklung im Bereich Filmschauspiel sein. Wenn du unsicher bist, ob du förderberechtigt bist oder wie die Antragstellung funktioniert – sprich uns einfach an.
Steuerliche Absetzbarkeit unserer Angebote
Wenn du deine Schauspielausbildung oder Coachings beruflich nutzt oder dich gezielt auf eine Tätigkeit im Film- und Medienbereich vorbereitest, kannst du die Kosten häufig als Werbungskosten oder Fortbildungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für Fortbildungen im bereits ausgeübten Beruf als auch für Maßnahmen, die dich auf eine zukünftige Tätigkeit vorbereiten. Wichtig ist, dass du die Ausgaben selbst trägst und sie nicht von Dritten (z. B. Arbeitgeber oder Eltern) übernommen werden.
Informiere dich am besten direkt bei deinem Steuerberater oder nutze diesen Ratgeber zu Fortbildungskosten von Finanztip für einen ersten Überblick.
Mach deinen nächsten Schritt – mit Unterstützung!
Viele unserer Teilnehmer/innen nutzen Fördermöglichkeiten oder setzen die Ausbildung steuerlich ab.
Informiere dich jetzt und finde heraus, wie du dir deinen Traum vom Schauspiel finanziell erleichtern kannst.